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FAQ Arbeitsmedizin: Häufig gestellte Fragen zur Arbeitsmedizin

FAQ Arbeitsmedizin ist eine Übersicht zu uns häufig gestellte Fragen. Unternehmen, Arbeitgeber und Beschäftigte stehen regelmäßig vor Fragen rund um arbeitsmedizinische Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und gesetzliche Anforderungen. Ob arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV, betriebsärztliche Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2 oder spezielle Untersuchungen in der Flug-, Verkehrs-, Tropen- oder Offshore-Medizin: die Anforderungen sind vielfältig.

Auf dieser Seite beantworten wir die häufigsten Fragen zu unseren Leistungen und erläutern wichtige gesetzliche Grundlagen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne persönlich.

Arbeitsmedizin und Betreuung

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur arbeitsmedizinischen Betreuung von Unternehmen, zu gesetzlichen Anforderungen sowie zu den Aufgaben von Betriebsärzten und Fachärzten für Arbeitsmedizin.

Wann ist eine arbeitsmedizinische Betreuung vorgeschrieben?
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, ihre Beschäftigten arbeitsmedizinisch betreuen zu lassen. Umfang und Art der Betreuung richten sich unter anderem nach Unternehmensgröße, Branche und Tätigkeiten der Beschäftigten.

Ein Betriebsarzt unterstützt Unternehmen bei allen Fragen rund um Arbeitsschutz, Gesundheitsvorsorge und Prävention. Dazu gehören unter anderem arbeitsmedizinische Untersuchungen, Gefährdungsbeurteilungen und die Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten.

Ja. Die Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen Betreuung gilt grundsätzlich für Unternehmen jeder Größe. Umfang und Betreuungsaufwand unterscheiden sich jedoch je nach Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial.

Die arbeitsmedizinische Betreuung umfasst die Grundbetreuung sowie die betriebsspezifische Betreuung gemäß DGUV Vorschrift 2. Dazu gehören Beratung, Vorsorgeuntersuchungen, Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung.

Ja. Wir beraten Unternehmen bei der Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung von Gefährdungsbeurteilungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

Ja. Wir unterstützen Unternehmen bei Wiedereingliederungsmaßnahmen und beraten zu gesundheitlichen Fragestellungen im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements.

Untersuchungen und Vorsorge

Arbeitsmedizinische Untersuchungen dienen dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten und unterstützen Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen und Vorsorgepflichten einzuhalten. Je nach Tätigkeit können unterschiedliche Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen erforderlich sein.

Welche arbeitsmedizinischen Untersuchungen bieten Sie an?
Wir führen Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen sowie spezielle Untersuchungen für unterschiedliche Berufsgruppen und Tätigkeitsbereiche durch.

Bei der Pflichtvorsorge muss die Untersuchung vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten durchgeführt werden. Bei der Angebotsvorsorge muss der Arbeitgeber die Untersuchung anbieten, die Teilnahme bleibt jedoch freiwillig.

Ja. Viele Untersuchungen können direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen durchgeführt werden. Alternativ stehen unsere Untersuchungsräume zur Verfügung.

Eignungsuntersuchungen prüfen, ob eine Person die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit erfüllt. Sie kommen beispielsweise im Offshore-, Verkehrs- oder Sicherheitsbereich zum Einsatz.

Je nach Untersuchung können Personalausweis, Impfpass, Sehhilfen oder vorhandene medizinische Befunde erforderlich sein. Die genauen Informationen erhalten Sie bei der Terminvereinbarung.

Spezialuntersuchungen

Für bestimmte Berufsgruppen gelten besondere gesundheitliche Anforderungen. Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu verkehrsmedizinischen, flugmedizinischen, tropenmedizinischen und Offshore-Tauglichkeitsuntersuchungen.

Wann benötige ich eine verkehrsmedizinische Untersuchung?

Verkehrsmedizinische Untersuchungen sind insbesondere für Fahrer von LKW, Bussen, Taxis oder Fahrzeugen zur Personenbeförderung bei Erteilung oder Verlängerung bestimmter Fahrerlaubnisklassen erforderlich.

In vielen Fällen nicht. Als Fachärzte für Arbeitsmedizin können wir die erforderlichen Sehtests direkt im Rahmen der Untersuchung durchführen.

Piloten und Flugbegleitende benötigen für ihre Tätigkeit ein gültiges flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis („Medical“).

Wir führen Medicals der Klasse 2 sowie Medicals für Cabin Crew gemäß den Vorgaben von EASA und Luftfahrt-Bundesamt durch.

Beschäftigte, die auf Offshore-Plattformen oder Offshore-Windenergieanlagen tätig sind, benötigen vor Arbeitsaufnahme eine entsprechende Tauglichkeitsuntersuchung.

Wir führen Untersuchungen nach AWMF-, OGUK-, NOGEPA- und OLF-Standards durch.

Bei beruflichen Aufenthalten in tropischen und subtropischen Regionen ist häufig eine arbeitsmedizinische Vorsorge einschließlich Impfberatung vorgeschrieben.

Termine und Organisation

Hier finden Sie Antworten auf organisatorische Fragen rund um Terminvereinbarungen, Kostenübernahmen, Unterlagen und den Ablauf arbeitsmedizinischer Untersuchungen.

Wie vereinbare ich einen Termin bei Ihnen?

Termine können telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular angefragt werden. Wir von BGM Ärzte freuen uns auf Ihre Anfrage.

Ja. Wir koordinieren auch größere Untersuchungstermine für Unternehmen und führen Untersuchungen auf Wunsch direkt vor Ort durch.
Bei arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Eignungsuntersuchungen werden die Kosten in der Regel vom Arbeitgeber getragen.

Die Dauer hängt von Art und Umfang der Untersuchung ab. Die meisten Termine dauern zwischen 20 und 60 Minuten.