Wir führen sämtliche notwendigen und vorgeschriebenen Untersuchungen in Ihrem Betrieb oder in unserem Untersuchungszentrum durch gemäß:

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
    Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgröße dazu, die angemessene arbeitsmedizinische Betreuung seiner Mitarbeitenden sicherzustellen. Der Gesetzgeber hat daher die Anlässe, die zu einer Vorsorge führen, in der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgelegt.
    Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge.
    Bei den Angebotsvorsorgen muss der Arbeitgeber die Vorsorge nach den gesetzlichen Fristen anbieten, die Beschäftigten können teilnehmen, müssen sie aber nicht.
    Bei Pflichtvorsorgen muss der Arbeitgeber dafür Sorge tragen, dass diese durchgeführt werden. Ohne Teilnahme an einer Pflichtvorsorge darf die Beschäftigte Person nicht in dem entsprechenden Bereich eingesetzt werden.
  • Arbeitszeitgesetz
  • Strahlenschutzverordnung
  • Druckluftverordnung
  • Gefahrstoffverordnung
  • Biostoffverordnung
  • Infektionsschutzgesetz
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (PKW, LKW, Personenbeförderung)
  • Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen:
    – Eignungsuntersuchung „Offshore“ (Deutschland, gemäß AWMF-Leitlinie)
    – Eignungsuntersuchung „Bahn- und Verkehrsbetriebe“ (VDV 714)
    – Eignungsuntersuchung „Flughafen-Security“ (für Luftsicherheitsassistenten zum Vollzug des § 5LuftSiG auf deutschen Flughäfen)
  • Sportuntersuchungen
  • Tauchtauglichkeitsuntersuchungen
  • Flugmedizinische Gutachten
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung G41