Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) schreibt LKW-, Bus- und Taxifahrer*innen eine regelmäßige ärztliche Untersuchung ihrer psychischen und körperlichen Eignung vor.
Zum Fahren von Fahrzeugen wie Taxis, Busse (Personenbeförderung) oder LKWs werden ein Gesundheitszeugnis sowie ein gründlicher Sehtest nach Vorgabe der Fahrerlaubnisverordnung benötigt. Fachärzt*innen für Arbeitsmedizin dürfen beide Beurteilungen durchführen, eine gesonderte Untersuchung bei Augenärzt*innen ist in der Regel dann nicht notwendig.
Für die Beantragung sowie für die Verlängerung eines entsprechenden Führer- bzw. Personenbeförderungsscheins ist eine leistungspsychologische Untersuchung notwendig. Wir verwenden dazu den Corporal Plus der Firma Vistec.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Gültiger amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein)
- Für Sehteste vorhandene Sehhilfe (z. B. Brille/Kontaktlinsen)
- Bei chronischen Erkrankungen, die eine Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit haben, ärztliche Befunde (z.B. Zuckerkrankheit (Diabetikerpass), Bluthochdruck, Herzerkrankungen, psych. Erkrankungen usw.)
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